AGB

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen treten mit Wirkung ab 01. Mai 2021 in Kraft. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Der Käufer erkennt diese durch Erteilung des Auftrages und /oder die Entgegennahme der Lieferungen an. Die Verkaufsbedingungen gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäftsabschlüsse. Anderslautende, abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Verkäuferin hat diese im Einzelfall zugestimmt. Annahmeerklärungen, Änderungen und sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schrift- oder Textform. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der bei der Verkäuferin eingegangenen Bestellung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Käufer zustande.

2. Preise

Bei den in den Preislisten angegebenen Preisen handelt es sich um unverbindliche Angaben. Es gilt der am Tag der Auftragserfassung gültige Preis, soweit nichts anders vereinbart, ab Werk zzgl. Porto, Fracht und gesetzl. Mehrwertsteuer.

3. Lieferung

Bei Aufträgen ab 150,00 € netto liefern wir einschließlich Verpackung frei Haus unter Ausnutzung des günstigsten Versandweges unserer Wahl. Bei Aufträgen unter 150,00 € netto wird bei Standardversand pauschal ein Betrag von 4,50 € berechnet. Erfolgt die Lieferung auf Sonderwunsch des Käufers auf einem bestimmten Versandweg oder zu einem bestimmten Termin, so hat der Käufer etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten zu tragen. Alle Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Unsere Lieferverpflichtung gilt als erfüllt, sobald die Ware ordnungsgemäß dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben wird. Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, welche nicht von der Verkäuferin zu vertreten sind, oder nimmt der Käufer die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, so geht die Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Käufer über. Erkennbare Transportschäden sind der Verkäuferin und dem anliefernden Spediteur unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Transportschäden sind innerhalb von 5 Tagen nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Lieferpapieren zu untersuchen und ggf. unverzüglich Anzeige zu machen, andernfalls gilt die Lieferung insoweit als genehmigt. In der Regel erfolgt die Ausführung der Bestellungen innerhalb von 24 Stunden. Wir sind berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern uns Lieferungen dadurch unmöglich werden, dass wir von unserem Vorlieferanten nicht und/oder rechtzeitig beliefert werden, eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unzumutbarem oder unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre und wir die Unmöglichkeit und/oder verzögerte Lieferung nicht zu vertreten haben. Fälle höherer Gewalt- als solche gelten Vorkommnisse, die auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt nicht vorgesehen und verhindert werden können – sowie Ereignisse wie Streik, Aussperrungen, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote oder behördliche Maßnahmen suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung.

4. Zahlung, Fälligkeit

Der Rechnungsbetrag ist mit Übergabe der Ware fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungseingang innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt die Verkäuferin 1,5 % Skonto. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die Verkäuferin über den Betrag verfügen können. Die Verkäuferin ist berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer ferner die Mahnkosten in der jeweils angefallenen Höhe an die Verkäuferin zu bezahlen. Zahlungseingänge werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. Eine Aufrechnung des Käufers ist nur dann zulässig, wenn dessen Gegenforderung unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Sofern die Erfüllung unserer Forderungen aufgrund objektiver Gegebenheiten als gefährdet erscheint, behalten wir uns vor, im Einzelfall Lieferungen gegen Nachnahme oder Vorauszahlung vorzunehmen. Nur unstreitige, anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen sowie Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Die Crosp Medical GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges berechtigt, ein registriertes Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. In diesem Falle sind die Kosten vom Käufer zu tragen.

5. Eigentumsvorbehalt

Bis sämtliche Forderungen gegen den Käufer, also auch aus früheren oder späteren Geschäften, vollständig beglichen sind, bleiben die Waren Eigentum der Crosp Medical GmbH. Der Käufer ist berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Waren zu verfügen und hat seinerseits einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren, wenn die Vorbehaltsware bei Weiterverkauf nicht sofort bezahlt wird. Er tritt darüber hinaus schon jetzt seinen Kaufpreisanspruch für die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren bis zur Höhe aller unserer Forderungen sicherungshalber an uns ab. Wir sind berechtigt, die Abtretung und den Eigentumsvorbehalt gegenüber Dritten offen zu legen und Zahlung oder Rückgabe an uns zu verlangen, sobald der Käufer mit der Begleichung seiner Rechnung in Verzug geraten ist. Auf Verlangen, hat der Käufer sodann die Pflicht, die hierfür erforderlichen Informationen zu erteilen und zum Nachweis erforderliche Unterlagen zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, gegenüber Dritten, die Rechte an der Ware geltend machen wollen – insbesondere bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – auf den Eigentumsvorbehalt oder die Forderungsabtretung hinzuweisen, uns über diesen Sachverhalt sofort in Kenntnis zu setzen und uns die erforderlichen Informationen – zur Wahrung unserer Rechte – zu erteilen und die hierfür erforderlichen Unterlagen zum Nachweis zu übergeben.

6. Wiederverkauf

Unsere Produkte dürfen nur in der unveränderten Originalpackung und nicht in Teilmengen verkauft, angeboten oder abgegeben werden.

7. Haftung für Mängel

Die Haftung bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nachlieferung mangelfreier Ware. Falls nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Verlangen des Käufers auf Nacherfüllung fehlerfreier Ware durch uns geliefert wird und/oder sofern die Nacherfüllung fehlschlägt und/oder von uns verweigert wird, stehen dem Käufer nach seiner Wahl die Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu. Mängelansprüche bestehen nicht bei Mängeln, die nach Gefahrübergang infolge falscher oder unsachgemäßer Lagerung oder Verwendung entstehen.

8. Rückgabe fehlerfreier Ware

Die Rückgabe fehlerfreier Ware ist möglich. Es gilt die gesonderte Retourenregelung der Verkäuferin in der jeweils aktuellen Fassung. Hier sind die Rücksende-und Erstattungsbedingungen beschrieben.

9. Datenspeicherung

Soweit geschäftsnotwendig und unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, werden Kundendaten EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Warenlieferung, Zahlungen und sonstige Vertragsleistungen ist Calw.
Gerichtsstand ist Calw.

Stand: Mai 2021
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© 2024 CrospMedical GmbH – All Rights Reserved!
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